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Unsere Schulgebühren dienen dem Zwecke der Kostendeckung für Schulbetrieb / Gebäudeunterhalt und setzen sich zusammen aus
einem öffentlich geförderten Schulgeld in Höhe von derzeit 110,- EUR / Monat, das aufgrund der Förderung nicht von den Studierenden bzw. den Erziehungsberechtigten zu zahlen ist,
einem vom Studierenden bzw. den Erziehungsberechtigten zu leistenden Eigenanteil, auf dessen Erhebung aktuell verzichtet wird, da der Freistaat Bayern als Ausgleich dafür einen sog. „Pflegebonus“ gewährt,
einer Aufnahme- / Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,- € und
dem Material- und Kopiergeld in Höhe von 90,- € im SEJ, 110,- € im ersten und zweiten Kurs der Ausbildung, 70,- € im Berufspraktikum jährlich.
Prüfungsgebühren bei Teilnahme an Ergänzungsprüfung zur Erreichung der Fachhochschulreife einmalig in Höhe von voraussichtlich 0,- €
Die Ausbildung kann im Übrigen nach dem Gesetz der Ausbildungsförderung (Bafög) gefördert werden. Dies trifft nur während des theoretischen Vollzeitunterrichtes (= 2 Jahre Schule) zu.
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Kosten Schuljahr 2024/2025
Unsere Schulgebühren dienen dem Zwecke der Kostendeckung für Schulbetrieb / Gebäudeunterhalt und setzen sich zusammen aus
einem öffentlich geförderten Schulgeld in Höhe von derzeit 110,- EUR / Monat, das aufgrund der Förderung nicht von den Studierenden bzw. den Erziehungsberechtigten zu zahlen ist,
einem vom Studierenden bzw. den Erziehungsberechtigten zu leistenden Eigenanteil in Höhe von 25,- € für SEJ sowie jeweils 45,- € für den ersten und zweiten Kurs der Ausbildung und im Berufspraktikum, auf dessen Erhebung aktuell verzichtet wird, da der Freistaat Bayern als Ausgleich dafür einen sog. „Pflegebonus“ gewährt,
einer Aufnahme- / Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,- € und
dem Material- und Kopiergeld in Höhe von 90,- € im SEJ, 110,- € im ersten und zweiten Kurs der Ausbildung, 70,- € im Berufspraktikum jährlich.
Prüfungsgebühren bei Teilnahme an Ergänzungsprüfung zur Erreichung der Fachhochschulreife einmalig in Höhe von voraussichtlich 0,- €
Die Ausbildung kann im Übrigen nach dem Gesetz der Ausbildungsförderung (Bafög) gefördert werden. Dies trifft nur während des theoretischen Vollzeitunterrichtes (= 2 Jahre Schule) zu.