Für den Besuch des sozialpädagogischen Einführungsjahres ist keine berufliche Vorbildung notwendig. Jedoch bietet es sich an, dass Interessierte sich vorab über Praktika in einschlägigen sozialpädagogischen Einrichtungen einen Eindruck über das Berufsbild "Erzieherin/ Erzieher" machen können.
Der Nachweis über eine berufliche Vorbildung bzw. einen entsprechenden Praktikumsnachweis (bei Verkürzung der Ausbildung) kann über verschiedene Wege erfolgen:
a) Erfolgreicher Besuch des sozialpädagogischen Einführungsjahres.
Dieses wird in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort) abgeleistet und durch die Fachakademie schulisch betreut. Am Ende findet keine Prüfung statt.
b) Erfolgreicher Besuch einer Berufsfachschule für Kinderpflege (Abschluss: z.B. staatlich anerkannte(r) Kinderpfleger/in)
Interessierte, die Ihren Abschluss an einer Berufsfachschule für Kinderpflege erfolgreich abgelegt haben oder mit anderen einschlägigen Vorbildungen kommen (n. Prüfung der Unterlagen), können ebenfalls direkt in die dreijährige theoretische Ausbildung einsteigen. Insofern sie ebenso einen mittleren Schulabschluss nachweisen können.
c) Weitere Verkürzungsmöglichkeiten:
Zudem in die verkürzte Ausbildung zum/ zur staatlich anerkannter/ anerkanntem Erzieher*in (Direkteinstieg in die theoretische Ausbildung- Verkürzung der Ausbildung auf 3 Jahre) einsteigen kann, wer
ein mind. sechswöchiges Vorpraktikum (mind. 200 Zeitstunden) in einer sozialpädagogischen EInrichtung abgeleistet hat bzw. dessen Ableistung nachweisen kann. (Bitte nehmen Sie vor Aufnahme des Vorpraktikums nochmals Kontakt mit uns auf).
Allgemein müssen alle Bewerber*innen folgende Nachweise vorlegen:
Im Falle einer Absage werden Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgeschickt, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Briefumschlag für die Rückantwort beiliegt.
Für weitere Auskünfte stehen bereit:
Sekretariat
09133 6079970
Schulleitung
09133 6079971