Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Qualifikation für die religiöse Erziehung und Bildung im Rahmen der sozialpädagogischen bzw. heilpädagogischen Arbeit.
Mit dem Antrag für den Erwerb des religiösen Zertifikats zu Beginn der Ausbildung verpflichtet sich der/die Bewerber/in zur Teilnahme an den geforderten Lehrveranstaltungen im Umfang von zusätzlich 70 Unterrichtsstunden und zum Erbringen der notwendigen Leistungen. Die 70 Stunden müssen über die an der Josef-Mayr-Nusser-Fachakademie angebotenen vier Unterrichtsstunden der Stundentafel hinausgehen; mindestens 15 Stunden sind im Berufspraktikum zusätzlich zu den Seminartagen zu erbringen.
Hinzukommen folgende Leistungsnachweise:
Schriftliche Ausarbeitung eines situationsgebundenen religionspädagogischen Angebots
Durchführung dieses Angebots mit anschließender Reflexion
Der/die Bewerber/in soll Entwicklungsprozesse nachvollziehen und differenziert darstellen können, unterschiedliche Handlungsansätze erkennen, begründet einsetzen und die Folgen abschätzen können, widerspruchsfrei und zusammenhängend argumentieren können, Zusammenhänge erkennen, multiperspektivisch denken und deuten können.
Die Bewertung erfolgt durch ein Fachgespräch über die schriftliche und praktische Ausführung des religionspädagogischen Angebots mit dem Fachdozenten des Fachs Katholische Religionspädagogik oder durch eine schriftliche Begutachtung. Alle benoteten Leistungsnachweise im Fach Katholische Religionspädagogik müssen mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden und das o. g. Religionspädagogische Angebot schriftlich wie praktisch mit „erfolgreich“ begutachtet worden sein.