Qualifikation für die religiöse Erziehung und Bildung im Rahmen der sozialpädagogischen bzw. heilpädagogischen Arbeit.
Mit dem Antrag für den Erwerb des religiösen Zertifikats zu Beginn der Ausbildung verpflichtet sich der/die Bewerber/in zur Teilnahme an den geforderten Lehrveranstaltungen im Umfang von zusätzlich 70 Unterrichtsstunden und zum Erbringen der notwendigen Leistungen. Die 70 Stunden müssen über die an der Josef-Mayr-Nusser-Fachakademie angebotenen vier Unterrichtsstunden der Stundentafel hinausgehen; mindestens 15 Stunden sind im Berufspraktikum zusätzlich zu den Seminartagen zu erbringen.
Hinzukommen folgende Leistungsnachweise:
- Schriftliche Ausarbeitung eines situationsgebundenen religionspädagogischen Angebots
- Durchführung dieses Angebots mit anschließender Reflexion
- Der/die Bewerber/in soll Entwicklungsprozesse nachvollziehen und differenziert darstellen können, unterschiedliche Handlungsansätze erkennen, begründet einsetzen und die Folgen abschätzen können, widerspruchsfrei und zusammenhängend argumentieren können, Zusammenhänge erkennen, multiperspektivisch denken und deuten können.
- Die Bewertung erfolgt durch ein Fachgespräch über die schriftliche und praktische Ausführung des religionspädagogischen Angebots mit dem Fachdozenten des Fachs Katholische Religionspädagogik oder durch eine schriftliche Begutachtung. Alle benoteten Leistungsnachweise im Fach Katholische Religionspädagogik müssen mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden und das o. g. Religionspädagogische Angebot schriftlich wie praktisch mit „erfolgreich“ begutachtet worden sein.
