Kosten Schuljahr 2023/2024
Unsere Schulgebühren dienen dem Zwecke der Kostendeckung für Schulbetrieb / Gebäudeunterhalt und setzen sich zusammen aus
- einem öffentlich geförderten Schulgeld in Höhe von derzeit 110,- EUR / Monat, das aufgrund der Förderung nicht von den Studierenden bzw. den Erziehungsberechtigten zu zahlen ist,
- einem vom Studierenden bzw. den Erziehungsberechtigten zu leistenden Eigenanteil, auf dessen Erhebung aktuell verzichtet wird, da der Freistaat Bayern als Ausgleich dafür einen sog. „Pflegebonus“ gewährt,
- einer Aufnahme- / Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,- € und
- dem Material- und Kopiergeld in Höhe von 90,- € im SEJ, 110,- € im ersten und zweiten Kurs der Ausbildung, 70,- € im Berufspraktikum jährlich.
- Prüfungsgebühren bei Teilnahme an Ergänzungsprüfung zur Erreichung der Fachhochschulreife einmalig in Höhe von voraussichtlich 0,- €
Die Ausbildung kann im Übrigen nach dem Gesetz der Ausbildungsförderung (Bafög) gefördert werden. Dies trifft nur während des theoretischen Vollzeitunterrichtes (= 2 Jahre Schule) zu.
Kosten Schuljahr 2024/2025
Unsere Schulgebühren dienen dem Zwecke der Kostendeckung für Schulbetrieb / Gebäudeunterhalt und setzen sich zusammen aus
- einem öffentlich geförderten Schulgeld in Höhe von derzeit 110,- EUR / Monat, das aufgrund der Förderung nicht von den Studierenden bzw. den Erziehungsberechtigten zu zahlen ist,
- einem vom Studierenden bzw. den Erziehungsberechtigten zu leistenden Eigenanteil in Höhe von 25,- € für SEJ sowie jeweils 45,- € für den ersten und zweiten Kurs der Ausbildung und im Berufspraktikum, auf dessen Erhebung aktuell verzichtet wird, da der Freistaat Bayern als Ausgleich dafür einen sog. „Pflegebonus“ gewährt,
- einer Aufnahme- / Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,- € und
- dem Material- und Kopiergeld in Höhe von 90,- € im SEJ, 110,- € im ersten und zweiten Kurs der Ausbildung, 70,- € im Berufspraktikum jährlich.
- Prüfungsgebühren bei Teilnahme an Ergänzungsprüfung zur Erreichung der Fachhochschulreife einmalig in Höhe von voraussichtlich 0,- €
Die Ausbildung kann im Übrigen nach dem Gesetz der Ausbildungsförderung (Bafög) gefördert werden. Dies trifft nur während des theoretischen Vollzeitunterrichtes (= 2 Jahre Schule) zu.