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Finanzierung

Kosten Schuljahr 2025/2026

Unsere Schulgebühren dienen dem Zwecke der Kostendeckung für Schulbetrieb / Gebäudeunterhalt und setzen sich zusammen aus

  • einem öffentlich geförderten Schulgeld in Höhe von derzeit 110,- €/ Monat, das aufgrund der Förderung nicht von den Studierenden bzw. den Erziehungsberechtigten zu zahlen ist,
  • einem vom Studierenden bzw. den Erziehungsberechtigten zu leistenden Eigenanteil in Höhe von 46,- € für SEJ sowie jeweils 93,- € für den ersten und zweiten Kurs der Ausbildung und im Berufspraktikum, auf dessen Erhebung aktuell verzichtet wird, da der Freistaat Bayern als Ausgleich dafür einen sog. „Pflegebonus“ gewährt,
  • einer Aufnahme- / Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,- € und
  • dem Material- und Kopiergeld gestaffelt nach Ausbildungsjahr.
  • Prüfungsgebühren bei Teilnahme an Ergänzungsprüfung zur Erreichung der Fachhochschulreife einmalig in Höhe von 20,- €

Die Ausbildung kann im Übrigen nach dem Gesetz der Ausbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG, auch AFBG) gefördert werden. Dies trifft nur während des theoretischen Vollzeitunterrichtes (= 2 Jahre Schule) zu.