Voraussetzungen
Schulische Vorbildung für das SEJ und die theoretische Ausbildung
- Mittlerer Schulabschluss
Berufliche Vorbildung: SEJ
Für den Besuch des sozialpädagogischen Einführungsjahres ist keine berufliche Vorbildung notwendig. Jedoch bietet es sich an, dass Interessierte sich vorab über Praktika in einschlägigen sozialpädagogischen Einrichtungen einen Eindruck über das Berufsbild "Erzieherin/ Erzieher" machen können.
Verkürzung - direkter Einstieg in die theoretische Ausbildung
Der Nachweis über eine berufliche Vorbildung bzw. einen entsprechenden Praktikumsnachweis (bei Verkürzung der Ausbildung) kann über verschiedene Wege erfolgen:
- Erfolgreicher Besuch des sozialpädagogischen Einführungsjahres.
Dieses wird in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort) abgeleistet und durch die Fachakademie schulisch betreut. Am Ende findet keine Prüfung statt. - Erfolgreicher Besuch einer Berufsfachschule für Kinderpflege (Abschluss: z.B. staatlich anerkannte(r) Kinderpfleger/in)
Interessierte, die Ihren Abschluss an einer Berufsfachschule für Kinderpflege erfolgreich abgelegt haben oder mit anderen einschlägigen Vorbildungen kommen (n. Prüfung der Unterlagen), können ebenfalls direkt in die dreijährige theoretische Ausbildung einsteigen. Insofern sie ebenso einen mittleren Schulabschluss nachweisen können. - Weitere Verkürzungsmöglichkeiten:
Zudem in die verkürzte Ausbildung zum/ zur staatlich anerkannter/ anerkanntem Erzieher*in (Direkteinstieg in die theoretische Ausbildung- Verkürzung der Ausbildung auf 3 Jahre) einsteigen kann, wer
- mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (plus mittlerer Schulabschluss/ mittlere Reife)
- mit erfolgreich bestandener 12. Klasse der Fachoberschule (Fachabitur)
- mit Abitur kommt und
- ein mind. sechswöchiges Vorpraktikum (mind. 200 Zeitstunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung abgeleistet hat bzw. dessen Ableistung nachweisen kann. (Bitte nehmen Sie vor Aufnahme des Vorpraktikums nochmals Kontakt mit uns auf).
Allgemein müssen alle Bewerber*innen folgende Nachweise vorlegen:
- ein Gesundheitszeugnis (nicht älter als drei Monate, siehe Anhang) Dieses muss erst bei Antritt des Sozialpädgogischen Einführungsjahres bzw. der theoretischen Ausbildung vorgelegt werden, ist also für die Bewerbung selbst nicht nötig.
- den Nachweis über ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses muss ebenfalls noch nicht den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Sie erhalten bei Aufnahme an unserer Schule eine Aufforderung zur Vorlage eines solchen Zeugnisses.
Im Falle einer Absage werden Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgeschickt, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Briefumschlag für die Rückantwort beiliegt.
Weitere Informationen
Für weitere Auskünfte stehen bereit:
Sekretariat
09133 6079970
Schulleitung
09133 6079971